Plakate sind überall in deutschen Städten zu sehen. Sie werben für Veranstaltungen, Produkte oder politische Kampagnen. Aber das illegale Plakatieren kann ein großes Problem sein.
Ohne Erlaubnis angebracht, verstößt man oft gegen Gesetze. Das macht Eigentümer wütend und kann als Sachbeschädigung gelten. Das Verbot von Plakatwerbung ist ernst und kann zu Strafen führen.
☝️ Das wichtigste zusammengefasst
- Plakatieren verboten: Rechtswidriger Sachbeschädigung durch Plakatieren kann bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen.
- Nach § 303 Abs. 2 StGB ist Plakatieren strafbar, wenn das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich verändert wird.
- Entfernungskosten und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB können durch unerlaubtes Plakatieren entstehen.
- Kommunen ahnden illegale Plakatierung auf öffentlichem Grund mit Bußgeldern.
- Sondernutzungserlaubnisse können für gemeinnützige Veranstaltungen erteilt werden, um Plakatierung an spezifischen Stellen zu erlauben.
Das Verbot von Plakatwerbung schützt Ästhetik und Rechte von Eigentümern. Es hilft auch, die Infrastruktur der Städte zu bewahren. Deshalb sollte man sich immer über lokale Regeln und Genehmigungen informieren, bevor man Plakate aufhängt.
Rechtliche Grundlagen zur Plakatierung
Es gibt klare Regeln, die das Plakatieren auf fremdem Eigentum ohne Erlaubnis verbieten. Diese Regeln finden sich in verschiedenen Paragraphen des Strafgesetzbuches und Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Plakatierverbot Gesetzgebung ist wichtig.
Sachbeschädigung durch Plakatieren
Plakatieren kann als Sachbeschädigung durch Plakatieren betrachtet werden. Dies ist nach § 303 StGB strafbar. Es verändert das Aussehen einer fremden Sache erheblich.
Beispielsweise verändert Kleister auf Stromkästen, Schaufenstern oder Bushaltestellen das Aussehen stark. Das kann strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
- § 303 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
- Bei Baudenkmalen oder Naturschutzgebieten gibt es weitere Einschränkungen oder höhere Strafen.
- Gemäß Art. 28 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes können Gemeinden Anschläge auf bestimmte Flächen beschränken oder deren Beseitigung verlangen.
Zivilrechtliche Haftung
Neben Strafen gibt es auch Zivilrechtliche Konsequenzen für illegales Plakatieren. Eigentümer können Schadenersatz verlangen. Das kann zu weiteren Kosten führen.
Es gibt auch einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB. In einigen Fällen haften auch Veranstalter für illegales Plakatieren. Das wurde durch Urteile bestätigt.
- Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen nach § 823 BGB
- Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 BGB
- Veranstalterhaftung als „mittelbare Störer“ nach OLG Koblenz und LG Köln Urteilen
Die Plakatierverbot Gesetzgebung und die damit verbundenen Zivilrechtliche Konsequenzen zeigen, wie wichtig es ist, die Regeln zur Plakatierung zu beachten.
Rechtliche Grundlage | Konsequenz |
---|---|
§ 303 StGB | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
§ 823 BGB | Schadenersatzforderungen |
§ 1004 BGB | Unterlassungsansprüche |
Kommunale Verordnungen und Bußgelder
Städte und Gemeinden haben kommunale Verordnungen, um Plakatieren zu kontrollieren. Diese Plakatierverordnung regelt, wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. Bundesweit ist das zwei Monate vor der Wahl erlaubt, aber das kann in den Ländern anders sein.

In Kommunen gibt es spezielle Regeln für Plakatieren. Historische Zentren und Marktplätze sind oft geschützt, um das Aussehen der Stadt zu bewahren. Außerdem darf Plakatieren nicht die Verkehrssicherheit gefährden.
Wer sich nicht an die kommunalen Verordnungen hält, muss mit hohen Strafen rechnen. In Frankfurt gab es ein Bußgeld von 150 Euro. In einem anderen Fall musste jemand 500 Euro zahlen, weil er Werbeplakate ohne Erlaubnis an Zäune hängte. Diese Entscheidung wurde bestätigt.
Kriterium | Details | Bußgeld |
---|---|---|
Plakatieren ohne Genehmigung | Wahlplakate dürfen nur innerhalb der erlaubten Fristen aufgehängt werden. | Bis zu 150 Euro |
Plakatieren im historischen Zentrum | Besondere Verbote für historische Stadtzentren. | Strafen variieren nach Gemeinde |
Verstoß gegen Verkehrssicherheit | Plakate dürfen keine Verkehrsschilder oder Ampeln verdecken. | Bußgelder nach Maßgabe der Verordnung |
In vielen Gemeinden gibt es auch eine Obergrenze für Plakate. Das soll den öffentlichen Raum nicht überfluten. Diese Regel ist rechtlich umstritten, aber durch kommunale Verordnungen gerechtfertigt. Wer oft ohne Erlaubnis Plakate anbringt, kann hohe Geldstrafen bekommen.
Um Strafen zu vermeiden, sollten Bürger und Parteien die Plakatierverordnung ihrer Gemeinde beachten. Manchmal ist es nötig, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Plakatieren verboten: Ausnahmen und Genehmigungen
Es gibt Ausnahmen vom Plakatierverbot. Diese gelten für gemeinnützige Veranstaltungen und politische Werbung. Für diese Ausnahmen braucht man spezielle Genehmigungen.

Gemeinnützige Veranstaltungen
Für gemeinnützige Veranstaltungen gibt es Sondernutzungserlaubnisse. Diese erlauben Plakatieren unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel darf die Größe der Plakate nicht größer als ein Quadratmeter sein.
Die Höhe der Plakate darf maximal 1,80 m über dem Erdboden sein. In öffentlichen Grünanlagen und Fußgängerzonen ist Plakatieren nicht erlaubt. Man kann den Antrag online stellen. Es kostet 30 Euro, die man per Banküberweisung zahlen kann.
Politische Werbung
Politische Werbung unterliegt auch den Ausnahmen. Vor Wahlen bekommen politische Parteien Genehmigungen für Wahlplakate. Es gibt aber strenge Regeln.
Plakatieren an Landes- und Bundesstraßen ist verboten, außer bei Wahlplakaten. Eine Sondernutzungserlaubnis ist nötig. Die Plakate dürfen den Verkehr nicht stören.
Regulation | Bedingungen |
---|---|
Sondernutzungserlaubnis | 30 Euro Gebühr, elektronischer Antrag |
Größenbeschränkung | Darf nicht größer als ein Quadratmeter sein |
Maximalhöhe | Oberkante maximal 1,80 m ab Erdboden |
Verbotene Bereiche | Keine Plakate erlaubt in Grünanlagen, Fußgängerzonen, Marktbereichen |
Risiken und mögliche Konsequenzen des illegalen Plakatierens
Illegales Plakatieren birgt große rechtliche und finanzielle Risiken. Es kann zu Strafen und zivilrechtlichen Problemen führen. OOH-Medien sind effektiv, aber Sie müssen die Gesetze beachten.
Strafrechtliche Konsequenzen
Illegales Plakatieren kann als Sachbeschädigung gelten. Das bedeutet hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Große Marken wie Apple und Microsoft achten auf die Gesetze, um Strafen zu vermeiden.
Wenn Sie die Vorschriften einhalten, vermeiden Sie Strafen.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Illegales Plakatieren kann auch zivilrechtliche Folgen haben. Sie könnten für die Entfernung der Plakate verantwortlich gemacht werden. Schadensersatzforderungen können hohe Kosten bedeuten.
In Städten wie Berlin oder NYC ist die Sichtbarkeit hoch. Das erhöht das Risiko von zivilrechtlichen Ansprüchen.
Risiko | Mögliche Konsequenz |
---|---|
Risiken illegales Plakatieren | Strafrechtliche Konsequenzen Plakatierung, Zivilrechtliche Haftung Plakatierung |
Strafrechtliche Konsequenzen | Geldstrafe, Freiheitsstrafe |
Zivilrechtliche Konsequenzen | Entfernungskosten, Schadensersatzansprüche |
Missachtung von Vorschriften | Hohe Bußgelder |
Fazit
Plakatieren in Deutschland ist streng geregelt. Es ist sehr wichtig, die lokalen Regeln zu kennen. So vermeidest du rechtliche Probleme.
Das Plakatieren ohne Erlaubnis kann zu großen Risiken führen. Es kann zu Strafen oder Geldbußen kommen. Besonders das Beschädigen von Wahlplakaten ist streng verboten.
Um Probleme zu vermeiden, solltest du immer die nötigen Genehmigungen haben. So handelst du verantwortungsbewusst und schützt dich rechtlich. Das hilft auch, den öffentlichen Raum ordentlich zu halten.
Dies zeigt, dass du Kunst und politische Botschaften wertschätzt. Auktionen von Künstlern wie Egon Schiele und Gustav Klimt beweisen das. Es ist wichtig, sich über Plakatierregeln zu informieren, um verantwortungsbewusst zu handeln.
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