Kernaussage des Richterspruchs: jeder, der einen Blog betreibt, in dem die Möglichkeit gegeben wird, Kommentare abzugeben, haftet für deren Inhalte und ist selbst dafür verantwortlich, sie inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls per Hand frei zu schalten.
Im Falle von Niggemeier wurde unter einem Artikel, der sich mit den Methoden der
TV-Firma Callactive beschäftigte, ein Kommentar mit verleumderischem Inhalt abgegeben. Obwohl Niggemeier den Kommentar wenige Stunden später unaufgefordert löschte, sah Callactive nicht davon ab, ihn abzumahnen.
Niggemeier lehnte einen möglichen Vergleich vor Gericht ab und möchte in Berufung gehen, sieht er doch durch den Hamburger Richterspruch das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.