Callactive gegen Stefan Niggemeier

Recht
Blogger haften für Kommentare anderer
Das Landgericht Hamburg hat am vergangenen Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den bekannten Blogger und Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt, wonach jeder Betreiber eines Blogs für die darin geäußerten Kommentare haftbar ist. Die Folgen dieser Entscheidung sind weitreichend, und Niggemeier möchte deshalb in Berufung gehen.
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vom 11.12.2007
von Florian
Kernaussage des Richterspruchs: jeder, der einen Blog betreibt, in dem die Möglichkeit gegeben wird, Kommentare abzugeben, haftet für deren Inhalte und ist selbst dafür verantwortlich, sie inhaltlich zu prüfen und gegebenenfalls per Hand frei zu schalten.

Im Falle von Niggemeier wurde unter einem Artikel, der sich mit den Methoden der TV-Firma Callactive beschäftigte, ein Kommentar mit verleumderischem Inhalt abgegeben. Obwohl Niggemeier den Kommentar wenige Stunden später unaufgefordert löschte, sah Callactive nicht davon ab, ihn abzumahnen.

Niggemeier lehnte einen möglichen Vergleich vor Gericht ab und möchte in Berufung gehen, sieht er doch durch den Hamburger Richterspruch das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten.